Was unterscheidet
Mediation von anderen KonfliktlösungsverfahrenIm
Gegensatz zu Gerichtsverfahren geht es in der Mediation nicht primär um eine
rechtliche Würdigung des Geschehens, sondern darum, die persönlichen
Bedürfnisse der Parteien in die Lösungssuche einzubeziehen. Mediation
ist auch von Verfahren wie der Schlichtung oder der im BetrVG vorgesehenen Einigungsstelle
zu unterscheiden, bei denen ebenfalls ein neutraler Dritter als Vermittler vorgesehen
ist. Der Schlichter oder Vorsitzende der Einigungstelle kann jedoch selbst Einigungsvorschläge
formulieren und im Falle von Pattsituationen Entscheidungen treffen. Tabellarische
Übersicht | Gerichtsverfahren | Mediation | Verhandlung | Grad
der Freiwilligkeit | Unfreiwillig | Freiwillig,
wenn auch manchmal erst nach Überzeugungsarbeit | Freiwillig | Auswahl
der dritten Partei | Keine
Wahlmöglichkeit | Parteien
wählen den Mediator aus | Keine
dritte Partei | Expertenwissen
der dritten Partei | Rechtsexperte
| Je nach Konfliktsituation
Fachexperte und/oder Rechtsexperte und Vermittlungsexperte | Keine
Unterstützung durch dritte Partei | Grad
der Formalität | Formalisierter,
strukturierter Prozess mit festen Regeln | Kein
formales Verfahren, Mediator strukturiert Verhandlung, Parteien können Einfluss
auf Verlauf nehmen | Normalerweise
nicht formal, wenig bis gar nicht strukturiert | Ergebnis | Entscheidung
nach Prinzipien, die durch das Recht vorgegeben sind | Ein
für beide Parteien akzeptables Ergebnis wird angestrebt | Ein
akzeptables Ergebnis wird gesucht |
|