Wie läuft
ein Mediationsverfahren ab?(1) Die Vorbereitung
mit Auftragsklärung und Information der Parteien vor Beginn der eigentlichen
Mediation (2) die Eröffnungsphase mit der Klärung
des Konflikthintergrunds (3) das Herausarbeiten der Interessen
in einer Reihe von gemeinsamen Sitzungen und Einzelsitzungen (4)
die Erarbeitung von Lösungsoptionen und deren Bewertung (5)
die gemeinsame Übereinkunft und deren schriftliche Fixierung 
(1)
Zur Vorbereitung der Mediation sammelt der Mediator die wesentlichen Informationen
über den Konflikt, informiert alle Parteien darüber, was sie während
der Mediation erwartet und schließt einem Vertrag über seine Leistungen
ab. Handelt es sich um eine sehr komplexe Auseinandersetzung mit vielen Beteiligten,
so ist vor allem darauf zu achten, dass alle entscheidenden Parteien für
die Mediation gewonnen werden, um die gefundenen Lösungen auch umsetzen zu
können. (2) In der Eröffnungsphase
nach der Erläuterung der Verfahrensweise legen die Parteien zunächst
ihre Sicht der Dinge dar. Hierbei werden einerseits die sachlichen Aspekte des
Konflikts erläutert, welche Schäden entstanden sind, wie man bisher
mit dem Problem umgegangen ist, in welchem organisatorischen Kontext diese stehen
usw. Andererseits werden aber auch persönliche Verletzungen offenbar, die
im Laufe des Konflikts aufgetreten sind und Hindernisse bei der Lösung darstellen
können. Im Anschluss an dieses Statement der Parteien werden noch unklar
gebliebene Punkte angesprochen, um ein möglichst umfassendes Bild der Lage
zu bekommen. Die im weiteren Verlauf der Mediation zu behandelnden Punkte werden
gemeinsam festgelegt.
(3) In den darauf
folgenden Einzeltreffen und gemeinsamen Verhandlungen arbeitet der Mediator zusammen
mit den Parteien die unterschiedlichen Interessen (Wünsche, Hoffnungen und
Befürchtungen) heraus, denen in einer Übereinkunft Rechnung getragen
werden muss. Einzeltreffen dienen dazu, zusätzliches Hintergrundwissen zu
erlangen oder bei starken Spannungen zwischen den Parteien die Kommunikation über
den Mediator fortzusetzen.
(4) Nach der
umfassenden Klärung der Interessen wird zunächst eine Vielzahl von Optionen
der Konfliktlösung erarbeitet, ohne zu bewerten, um auch ungewöhnliche,
neue Varianten zu überdenken. Objektive Standards, vorher aufgestellte Maßstäbe
zur Beurteilung von Kosten, die allgemein übliche betriebliche Praxis, Gutachten
usw. sollen dann dabei helfen, die Optionen zu bewerten und so die Akzeptanz der
Lösung zu gewährleisten.
(5)
Nach der Überprüfung auf ihre zukünftige Tragfähigkeit bildet
die Formulierung der Übereinkunft den Schlussstein der eigentlichen Mediation.
- Wird eine zukünftige Zusammenarbeit angestrebt, ist es insbesondere im
Kontext organisatorischer Veränderungen sinnvoll, Nachfolgetreffen zu vereinbaren,
um die Umsetzung des Übereinkommens zu begleiten. - Ein vollständiges
Scheitern, ohne jegliche Entscheidung, ist möglich, da die Mediation von
den Parteien jederzeit abgebrochen werden kann. Häufig gelingt es jedoch,
zumindest einen Teil der Fragen zu klären, während andere Punkte auf
anderen Weg entschieden werden oder später wieder aufgegriffen werden können.
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